Ein wichtiger Hinweis des Kreis-Veterinärs Dr. Sassen zum Thema Wildvogelgrippe: Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Diese verendeten Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können,wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden.Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen. „Aber das Einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“ Bürger/innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei der örtliche Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt.Ansprechpartner im Amt Preetz-Land Frau Petarius. Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Die Freiwillige Feuerwehr Rastorf unterstützt bei der Bergung auf Anforderung durch das Ordnungsamt. Informationen ebenfalls beim Wehrführer Matthias Slamanig unter 0151 67843875.

Hygienekonzept der Gemeinde _____________________

i. S. d. § 4 (1) Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Teilnahme an Sitzungen

1. Begrenzung der Gästezahl und Wahrung des Abstandsgebotesa. Die Zahl der Gäste wird auf ___ beschränkt. Der/Die Vorsitzende achtet auf die Einhaltung der Personen- und Platzbegrenzung. Mitglieder der Gemeindevertretung, die als Gäste an den Ausschusssitzungen teilnehmen, müssen sich auf den Gästestühlen platzieren.b. Die Begrenzung der Gästezahl stellt keinen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot dar.c. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen ist zu wahren.d. Gäste haben sich auf den ihnen zugewiesenen Stühlen einzufinden.e. Der Körperkontakt zwischen den Personen ist untersagt.

2. Regelung von Personenströmena. Der Sitzungsraum ist für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen unter Beachtung der Abstandsregelungen über den Hauptein-/ausgangzu betreten. b. Zum Verlassen des Sitzungsraumes ist für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen unter Beachtung der Abstandsregelungen ein zu kennzeichnender anderer Ein-/Ausgang zu benutzen, soweit er baulich vorhanden ist. Anderenfalls erfolgt das Verlassen entsprechend Buchstabe a.c. Alle an der Sitzung teilnehmenden Personen habenden vom Amt zur Verfügung gestellten Datenerhebungsbogen auszufüllen.

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmena. Personen mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an Sitzungen zu verwehren.b. Alle an der Sitzung teilnehmenden Personen haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt. Die Mitglieder des tagenden Gremiums können den Nasen-Mund-Schutz abnehmen, sobald Platz genommen wurde. Durch die Einhaltung der Mindestabstände ist ein ausreichender Infektionsschutz gegeben. Gäste haben dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, damit die Sicherheitsabstände gewährleistet werden können.c. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und für die Frist von 4 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmena. Die Kontaktflächen werden regelmäßig mit Desinfektionsmitteln gereinigt.b. Die Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten. Entsprechende Hinweisschilder hängen dort aus. Handdesinfektionsmittel steht in den Sanitäranlagen zur Verfügung und ist zu benutzen.c. Vor und nach der Sitzung wird der Sitzungsraumausreichend gelüftet. Während der Sitzung wird er nach Bedarf, mindestens jedoch halbstündlich für fünf Minuten, gelüftet.d. Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes ist das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel zu benutzen.e. Nach Nutzungsende des Sitzungsraumes erfolgt eine Desinfektion der Oberflächen, sowie der Sanitäranlagen.

5. Generellesa. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.b. Alle Personen sind verpflichtet, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.c. Dieses Hygienekonzept wird dem Amt Preetz-Land, den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorgelegt.

ORT, d. ____.____.2020

___________________
Bürgermeister/in

Bitte betreten Sie
die Sanitäranlagen
nur einzeln und be-
nutzen das bereitgestellte Desinfektionsmittel.

Vielen Dank

Liebe Rastorfer,
leider muss die Einwohnerversammlung vom 02.11 erstmal auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Coronabedingt .
Ein neuer Termin wird folgen, sobald die Lage es zulässt.

Hallo liebe Rosenfelder,

die Stadtwerke Kiel haben in Lilienthal ein Erdgasnetz erschlossen . Dieses könnte evtl., bei genügend Bedarf, nach Rosenfeld erweitert werden. Die Stadtwerke würde gerne sondieren, welche Haushalte hier Interesse bekunden. Dies ist nur eine erste unverbindliche Umfrage .Es wird hier auch noch eine Infoveranstaltung der Stadtwerke geben. Bei Interesse sprecht uns gerne an :

-Patrick Weis.

-Danny Szupryczynski

-Rainer Dibbern

-Matthias Slamanig

02.11.2020 19.30 h im Feuerwehrgerätehaus Rastorfer Passau
Einwohnerversammlung
Themen u.a:
Sanierungskonzept Rastorfer Passau – neues von der Genossenschaft und Treurat und Partner
Ev. kleines Baugebiet in Rastorfer Passau – nochmalige Vorstellung der Möglichkeiten aus 2017,
Skizze der Möglichkeiten durch B2K

03.11.2020 im Sportheim des TSV Rastorfer Passau e. V. um 19.30 h
Strategieausschuss
Themen u. a.:
Haushalt
Kindergarten
Solarpark

16.11.2020 Ort und Zeit wie oben
Projektausschuss

26.11.2020 Ort und Zeit wie oben
Gemeindevertretung

Bundeswehrübung vom 14.-17.09.20.
Laut Einsatzkarte ist auch die Gemeinde Rastorf davon betroffen.
Gruß Patrick

Die Kreisverwaltung Plön wird angesichts der zunehmenden Zahl von Corona-Erkrankungen ab Mittwoch, den 18.03.2020, alle ihre Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr schließen. Das hat die Landrätin heute nach einer Sitzung des Coronavirus-Verwaltungsstabes des Kreises beschlossen.
Kundenbesuche sind ab Mittwoch nur noch in sehr dringenden Angelegenheiten, beispielsweise bei un- aufschiebbaren Terminsachen, nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Wichtig: Alle bisher vereinbarten Termine –für alle Fachbereiche der Kreisverwaltung- verlieren bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Die Online-Terminvereinbarung wird ebenfalls geschlossen.
Die Kreisverwaltung ist dementsprechend ab Mittwoch nur noch telefonisch unter 04522/743 – 0 oder per E-Mail zu erreichen.
Folgende Sammel-Emailadressen der Fachämter stehen zur Verfügung:
PRESSEMITTEILUNG
KREIS PLÖN – DIE LANDRÄTIN Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
019.2020 17.03.2020
Kreisverwaltung schließt ab Mittwoch für Besucherverkehr; Einrichtung einer Bürger-Email-Adresse;
VKP stellt ab Mittwoch Betrieb auf Ferienfahrplan um
Schließung des Kreishauses und der Außenstellen
Abfallwirtschaft: Ausländerbehörde: Bauamt: Bußgeldstelle: Führerscheinstelle: Finanzbuchhaltung: Jugendamt: Klimaschutz: Ordnungsamt: Umweltamt: Verkehrsaufsicht: Verwaltung generell: Zulassungsstelle:
abfallwirtschaft@kreis-ploen.de auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de bauamt@kreis-ploen.de bussgeldstelle@kreis-ploen.de fahrerlaubnis@kreis-ploen.de finanzbuchhaltung@kreis-ploen.de jugendamt@kreis-ploen.de klimaschutz@kreis-ploen.de ordnungsamt@kreis-ploen.de umweltamt@kreis-ploen.de verkehrsaufsicht@kreis-ploen.de verwaltung@kreis-ploen.de zulassungsstelle@kreis-ploen.de
Natürlich können sich Bürger*innen auch direkt an ihre jeweiligen Sachbearbeiter per Email wenden, wenn diese bekannt sind.
Die Kreismusikschule ist bereits seit Sonntag geschlossen. Die Kompostplätze im Kreis Plön bleiben eben- falls geschlossen. Auch die Schadstoffsammlungen fallen bis auf weiteres aus.
V.i.S.d.P.: Nicole Heyck, Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Telefon: 04522 / 743–475, Telefax: 04522 / 743–95-475, e-mail: nicole.heyck@kreis-ploen.de, im Internet: www.kreis-ploen.de


PRESSEMITTEILUNG
KREIS PLÖN – DIE LANDRÄTIN Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
019.2020 17.03.2020
Landrätin Stephanie Ladwig dazu: „Unser Ziel ist es, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung jederzeit sichergestellt ist. Dazu ist es erforderlich, die Kundenströme zu steuern und auf zwingend notwendige Kontakte zu beschränken. Dies dient dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen, aber auch unserer Bür- gerinnen des Kreises.“ Sie bittet die Bevölkerung um Verständnis. Die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung ist weiterhin sichergestellt, alle Auszahlungen, z. B. im Bereich der Sozialhilfe oder des Unterhalts werden fristgerecht erfolgen. Die Mitarbeiterinnen werden in einem Rotationsverfahren arbeiten. Damit wird das Ziel verfolgt, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, aber nicht unnötig viele Mitarbeiterinnen zur selben Zeit im Hause zu haben.
Einrichtung einer Bürger-Email-Adresse und Ausweitung des Bürgertelefons
Die Kreisverwaltung wird ab Freitag, den 20.03.2020, die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausweiten und eine Bürger-Email-Adresse einrichten. Hier werden Anfragen zu den aktuellen Allgemeinverfügungen (zum Beispiel Schließung bzw. Notbetrieb von Kitas und Schulen, Verbot von Veranstaltung, Auflagen für bzw. Schließung von Betrieben) und zum eingeschränkten Dienstleistungs- und Serviceangebot des Kreises Plön schnellstmöglich beantwortet. Eine medizinische Beratung kann hier grundsätzlich nicht erfolgen.
Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung ist unter der Nummer 04522/743 743 ab Freitag, 20.03.2020, zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag – Freitag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr.
Sollten Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, wenden Sie sich bitte an die Hot- line der kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117.
Für dringende Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkun- gen wird zudem die E-Mail-Adresse buergerinfo@kreis-ploen.de eingerichtet.
Fahrplanänderung der VKP
Aufgrund der Schließung der Schulen stellt die VKP ihren Betrieb am Donnerstag, den 19. März 2020, auf den Ferienfahrplan um. Noch bis einschließlich Mittwoch, den 18. März 2020, verkehren die Busse nach dem „normalen“ Fahrplan, inklusive aller Schülerbeförderungen.


V.i.S.d.P.: Nicole Heyck, Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Telefon: 04522 / 743–475, Telefax: 04522 / 743–95-475, e-mail: nicole.heyck@kreis-ploen.de, im Internet: www.kreis-ploen.de

Hier eine Information zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr:
Die Feuerwehr hat auf Anordnung des BGM und auf Grundlage der Schreiben der Ministerien und des Landesfeuerwehrverbandes, seit dem 10.03. den Ausbildungsdienst, Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten der Kinderabteilung ausgesetzt. Dies dient dem Schutz der Einsatzkräfte und des sozialen Umfeldes. Diese Maßnahme gilt bis Ostern. Im Einsatzfall stehen alle gesunden Kräfte zur Schadensabwehr bereit. Viele Grüße von eurer Feuerwehr und bleibt gesund!
Matthias Slamanig
Gemeindewehrführer
FF Rastorf