Gemeinde­­vertretung.

11 Mitglieder

Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse übertragen hat.

Ziele

der Gemeindevertretung

  • Ziel 1
  • Ziel 2
  • Ziel 3

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