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Hygienekonzept der Gemeinde _____________________

i. S. d. § 4 (1) Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Teilnahme an Sitzungen

1. Begrenzung der Gästezahl und Wahrung des Abstandsgebotesa. Die Zahl der Gäste wird auf ___ beschränkt. Der/Die Vorsitzende achtet auf die Einhaltung der Personen- und Platzbegrenzung. Mitglieder der Gemeindevertretung, die als Gäste an den Ausschusssitzungen teilnehmen, müssen sich auf den Gästestühlen platzieren.b. Die Begrenzung der Gästezahl stellt keinen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot dar.c. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen ist zu wahren.d. Gäste haben sich auf den ihnen zugewiesenen Stühlen einzufinden.e. Der Körperkontakt zwischen den Personen ist untersagt.

2. Regelung von Personenströmena. Der Sitzungsraum ist für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen unter Beachtung der Abstandsregelungen über den Hauptein-/ausgangzu betreten. b. Zum Verlassen des Sitzungsraumes ist für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen unter Beachtung der Abstandsregelungen ein zu kennzeichnender anderer Ein-/Ausgang zu benutzen, soweit er baulich vorhanden ist. Anderenfalls erfolgt das Verlassen entsprechend Buchstabe a.c. Alle an der Sitzung teilnehmenden Personen habenden vom Amt zur Verfügung gestellten Datenerhebungsbogen auszufüllen.

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmena. Personen mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an Sitzungen zu verwehren.b. Alle an der Sitzung teilnehmenden Personen haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt. Die Mitglieder des tagenden Gremiums können den Nasen-Mund-Schutz abnehmen, sobald Platz genommen wurde. Durch die Einhaltung der Mindestabstände ist ein ausreichender Infektionsschutz gegeben. Gäste haben dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, damit die Sicherheitsabstände gewährleistet werden können.c. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und für die Frist von 4 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmena. Die Kontaktflächen werden regelmäßig mit Desinfektionsmitteln gereinigt.b. Die Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten. Entsprechende Hinweisschilder hängen dort aus. Handdesinfektionsmittel steht in den Sanitäranlagen zur Verfügung und ist zu benutzen.c. Vor und nach der Sitzung wird der Sitzungsraumausreichend gelüftet. Während der Sitzung wird er nach Bedarf, mindestens jedoch halbstündlich für fünf Minuten, gelüftet.d. Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes ist das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel zu benutzen.e. Nach Nutzungsende des Sitzungsraumes erfolgt eine Desinfektion der Oberflächen, sowie der Sanitäranlagen.

5. Generellesa. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.b. Alle Personen sind verpflichtet, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.c. Dieses Hygienekonzept wird dem Amt Preetz-Land, den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorgelegt.

ORT, d. ____.____.2020

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Bürgermeister/in

Bitte betreten Sie
die Sanitäranlagen
nur einzeln und be-
nutzen das bereitgestellte Desinfektionsmittel.

Vielen Dank

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